Schlichtungsverfahren – recht einfach erklärt E-061

Das Schlichtungsverfahren ist die erste Instanz, die es zu durchlaufen gilt, wenn man sich im aussergerichtlichen Rahmen nicht mehr einig wird. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Schlichtungsverhandlung auch unumgänglich, denn die Klagebewilligung wird erst ausgestellt, wenn bei ebendiesem Termin keine Einigung erzielt werden konnte.

Noch Fragen? Buche deine kostenlose Beratung unter: https://recht-einfach.ch/gut-beraten/

Disclaimer: Die Plattform RECHT-EINFACH.CH wird betrieben durch die SEQUOIA Legal & Advisory GmbH mit dem Ziel, Recht einfach für jeden zugänglich zu machen.

Host: Milena Reinle
Gast: Ursina Imobersteg, Paralegal

Keine Furcht, keine Rechnung!

Stürze Dich ohne Bedenken, eine saftige Rechnung zu erhalten ins Gespräch mit uns!

Immer noch Angst vor einer Rechnung nach dem Anruf?

Sowas gibt es hier zwar nicht, trotzdem kannst Du uns auch schreiben.

Keine Furcht, keine Rechnung!

Stürze Dich ohne Bedenken, eine saftige Rechnung zu erhalten ins Gespräch mit uns!

Immer noch Angst vor einer Rechnung nach dem Anruf?

Sowas gibt es hier zwar nicht, trotzdem kannst Du uns auch schreiben.