Das Schlichtungsverfahren ist die erste Instanz, die es zu durchlaufen gilt, wenn man sich im aussergerichtlichen Rahmen nicht mehr einig wird. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Schlichtungsverhandlung auch unumgänglich, denn die Klagebewilligung wird erst ausgestellt, wenn bei ebendiesem Termin keine Einigung erzielt werden konnte.
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Host: Milena Reinle
Gast: Ursina Imobersteg, Paralegal