Die Beitreibung wurde eingeleitet und nun gilt es den Zahlungsbefehl zuzustellen. Von der Reaktion des Schuldners hängen danach die weiteren Schritte ab.
So einfach wie das im ersten Moment klingt, ist es leider nicht immer. Oft bereitet es dem Betreibungsbeamten Kopfzerbrechen, den Schuldner als Empfänger des Zahlungsbefehls anzutreffen und dieses Dokument zu überreichen. Manchmal braucht es kreative Lösungen und die hält ein erfahrener Anwalt wie Rafael bereit.
Diese Folge ist Teil unseres SchKG Specials. In dieser zweiten Folge gibt es Informationen rund um die Zustellung des Zahlungsbefehls sowie Rechtsvorschlag und Rechtsöffnung.
Host: Milena Reinle
Gast: Rafael Brägger, Rechtsanwalt, Dr.iur.